Bhutan-Monitoring

Amnesty International betreibt im Moment kaum Research zu Bhutan. Die Menschenrechtslage in Bhutan ist im Vergleich zu den südasiatischen Nachbarn auch in den meisten Bereichen besser. Wie jedes andere Land auf der Welt werden aber auch in Bhutan Menschenrechte verletzt. Wir wollen hier einen Überblick darüber geben, wie sich die Menschenrechtslage in Bhutan entwickelt und welche Probleme immer noch ungelöst bleiben.

Die Verfassung Bhutans gewährt die grundlegenden Menschenrechte. Bhutan hat jedoch nur die wenigsten internationalen Menschenrechtsverträge ratifiziert. Insbesondere ist Bhutan eines der wenigen Länder auf der Welt, das weder den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) noch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ratifiziert hat. Zu den wenigen von Bhutan ratifizierten Menschenrechtsverträgen gehört die UN-Kinderrechtskonvention und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Lhotshampa

Bis heute relevant bleibt das Schicksal der Lhotshampa für Bhutan. Die Lhotshampa sind Menschen, die im 19. und 20. Jahrhundert aus Nepal nach Bhutan einwanderten und ab den 1990er Jahren teilweise gewaltsam vertrieben wurden. Über 100.000 Menschen wurde die Staatsbürgerschaft entzogen und sie wurden gezwungen, Bhutan zu verlassen. Ein ausführlicher Amnesty- Bericht über die damals begangenen Menschenrechtsverletzungen ist hier auf Englisch abrufbar. Es handelt sich um eine der am wenigsten beachteten andauernden Flüchtlingskrisen der Welt.

Im Jahr 2007 lebten 108.000 bhutanische Geflüchtete in Flüchtlingslagern in Nepal. Auf Initiative der Vereinten Nationen wurde die große Mehrheit in westliche Länder umgesiedelt, vor allem in die USA. Ende 2019 hat das UNHCR die Programme eingestellt und der nepalesischen Regierung die Verantwortung für die in Nepal verbleibenden Geflüchteten übertragen. Etwa 7.000 Geflüchtete verbleiben in den nepalesischen Lagern. Die Regierung Bhutans blockiert nach wie vor jeden Dialog zu dem Thema.

Politische Gefangene aus dem Kontext sitzen immer noch im Gefängnis, sie bilden sogar die Mehrheit der politischen Gefangenen in Bhutan.

Im Mai 2023 forderten Human Rights Watch und Amnesty International den König von Bhutan anlässlich seines Besuches zur Krönungszeremonie in London auf, politische Gefangene – mindestens 37, davon 32 Nepalisprechende – freizulassen. Diese sitzen bereits seit Jahrzehnten unter schlechten Bedingungen ein. Siehe

Religionsfreiheit

Drei Viertel der bhutanischen Bevölkerung sind Buddhist*innen, der Buddhismus ist als Staatsreligion in der Verfassung verankert. Darüber müssen sich religiöse Gruppen registrieren, um religiöse Veranstaltungen in der Öffentlichkeit durchführen zu können, Spenden zu sammeln und Eigentum zu erwerben. Bislang sind jedoch zwei hinduistische Dachverbände die einzigen nichtbuddhistischen religiösen Organisationen, die in diesem Sinne anerkannt ist (Hinduist*innen machen ca. ein Viertel der bhutanischen Bevölkerung aus).

Angehörige anderer Religionsgemeinschaften führen ihre Veranstaltungen diskret und in Privatwohnungen durch. Sie müssen aufpassen, dass ihre Tätigkeiten nicht aufgrund unscharfer Gesetze als strafbare Missionierung ausgelegt werden. Die Kommission für religiöse Organisationen hat hierbei erheblichen Auslegungsspielraum. Aktuelle Fälle entsprechender Strafverfolgung sind jedoch nicht bekannt.

Christliche Gruppierungen berichten über hohen gesellschaftlichen Druck, an buddhistischen Ritualen teilzunehmen, Überwachung durch lokale religiöse Obrigkeiten und teilweise auch über Diskriminierung an Schulen.

Pressefreiheit

Die Presse in Bhutan ist streng reguliert. Journalist*innen sind bereits für Facebook-Postings verhaftet worden. Private Zeitungen sind erst seit 2006 erlaubt, die Mehrheit der seitdem gegründeten Zeitungsverlage haben sich aber aus finanziellen Gründen nicht halten können. Die bestehenden privaten Medien sind für ihre Finanzierung oft auf Werbeeinnahmen staatlicher Körperschaften angewiesen und praktizieren deshalb starke Selbstzensur, insbesondere wird über die königliche Familie fast nicht kritisch berichtet.

Aktuelles

Wesentliche Beachtung fand in letzter Zeit das Gesetzgebungsvorhaben zur Entkriminalisierung homosexueller Handlungen. Im Juni 2019 in das Parlament eingebracht, wurde das Gesetz im Dezember 2020 verabschiedet. Auch davor wurden die Strafvorschriften jedoch nicht angewandt.

Im Mai 2023 forderten Human Rights Watch und Amnesty International den König von Bhutan anlässlich seines Besuches zur Krönungszeremonie in London auf, politische Gefangene – mindestens 37 – freizulassen. Diese sitzen bereits seit Jahrzehnten unter schlechten Bedingungen ein. Siehe

Der Report 2023/24 von Amnesty International enthält auch ein Kapitel zu Bhutan. hier

Eine gute Zusammenfassung zu den menschenrechtlichen Defiziten in Bhutan über die oben genannten Punkte hinaus bieten die Berichte im Rahmen des Universal Periodic Review der Vereinten Nationen. Sie sind hier in englischer Sprache abrufbar.

7. Juli 2024